Als PDF herunterladen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Gültig vom 9.4. - 14.11.2011)
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen den Bestimmungen der frz.
Verordnung Nr. 94-490 vom 15. Juni 1994 angewandt durch den Artikel 31 des frz.
Gesetzes Nr. 92-645 vom 13. Juli 1992, in dem die Bedingungen für den Verkauf und die
Veranstaltung von Reisen und Aufenthalten festgelegt sind. Zur Einhaltung dieser
gesetzlichen Bestimmung sind nachfolgend die Artikel 95 bis 103 vorgenannter Verordnung
in deutscher Übersetzung wiedergegeben.
Art. 95 - Vorbehaltlich der Ausnahmen gemäß des zweiten Absatzes (a und b) des Artikels
14 des vorgenannten Gesetzes vom 13. Juli 1992, sind für die angebotenen bzw. verkauften
Reisen und Aufenthalte entsprechende Reisedokumente auszuhändigen, die den jeweils
für die Art des Beförderungsscheins geltenden Vorschriften entsprechen.
Art. 96 - Vor dem Abschluss des Vertrags, der schriftlich fixiert sein und Firmenname und
-anschrift des Verkäufers sowie dessen Gewerbezulassungsdaten enthalten muss, ist der
Verkäufer verpflichtet, dem Kunden alle Informationen über den Preis, die Daten der Reise
bzw. des Aufenthalts und alle sonstigen wesentlichen Angaben bezüglich des Inhalts des
Leistungsangebots mitzuteilen, einschließlich:
1. das Reiseziel und die benutzten Transportmittel sowie deren Merkmale und Kategorien
2. die Unterbringungsform, deren Lage, deren Komfortniveau und wesentlichen Merkmale,
sowie deren touristische Einstufung und Zulassung entsprechend der landesüblichen
Bestimmungen
3. die eingeschlossenen Mahlzeiten;
4. die zu beachtenden Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeilichen
Formalitäten insbesondere bei internationalen Reisen und Aufenthalten, sowie die Fristen,
die hierfür zu beachten sind;
5. die Besuche, Ausflüge und sonstige Leistungen, die im Pauschalangebot eingeschlossen
sind oder die evtl. gegen Aufpreis erhältlich sind;
6. die Mindest- oder Höchstanzahl der Teilnehmer, mit der die Reise bzw. der Aufenthalt
durchführbar ist, sowie die einzuhaltende Frist, innerhalb der der Kunde bei Absage benachrichtigt
werden muss, für den Fall, dass die Durchführung der Reise bzw. des Aufenthaltes
an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist; dieses Datum muss mindestens 21 (einundzwanzig)
Tage vor der Abfahrt liegen;
7. der Betrag oder der Prozentsatz des Reisepreises, der als Anzahlung bei Vertragsabschluss
zu zahlen ist, sowie der Zeitplan für die Zahlung des Restbetrags;
8. die Modalitäten einer vertraglich zulässigen Preisänderung gemäß der Bestimmungen des
Artikels 100 vorliegender Verordnung;
9. die vertraglichen Stornierungsbedingungen;
10. die Stornierungsbedingungen gemäß der nachstehend genannten Artikel 101, 102 und 103;
11. Präzise Angaben über die durch Versicherungen abgedeckte Risiken und über die Höhe der
Deckungssummen in Fällen, in denen die Berufshaftpflichtversicherung der Reisebüros eintritt
sowie in Fällen, in denen die Haftpflicht von gemeinnützigen Verbänden und Einrichtungen
sowie örtlichen touristischen Verkäufer eintritt.
12. Information bezüglich des möglichen Abschlusses einer Unfallversicherung oder einer
Rücktransportversicherung bei Unfall oder Krankheit.
Art. 97 - Diese dem Käufer vom Verkäufer mitgeteilten Informationen sind verbindlich,
sofern sich der Verkäufer nicht ausdrücklich das Recht zur Veränderung einiger Elemente
vorbehalten hat. In diesem Fall obliegt es dem Verkäufer dem Kunden deutlich anzugeben,
welche Elemente in welchem Maße Änderungen unterliegen können. In jedem Fall jedoch sind
Änderungen der zuvor bekannt gegebenen Informationen dem Verbraucher schriftlich und vor
Vertragsschluss mitzuteilen.
Art. 98 - Der zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossene Vertrag muss schriftlich
fixiert, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und in zwei Exemplaren ausgestellt werden,
von denen der Käufer ein Exemplar erhält. Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten:
1. Name und Anschrift des Verkäufers, dessen Bürgens, dessen Versicherers sowie Name und
Anschrift des Veranstalters;
2. den oder die Bestimmungsort(e) der Reise, sowie bei einem Aufenthalt mit Unterbrechungen,
die verschiedenen Zeiträume mit deren Anfangs- und Enddaten;
3. die benutzten Transportmittel, deren Merkmale und Kategorien, die Daten, Uhrzeiten und
Orte der An- und Rückreise;
4. die Unterbringungsform, deren Lage, deren Komfortniveau und wesentlichen Merkmale,
sowie deren touristische Einstufung und Zulassung entsprechend der landesüblichen
Bestimmungen oder Gebräuche;
5. die Anzahl der eingeschlossenen Mahlzeiten;
6. die Besuche, Ausflüge und sonstigen Leistungen, die im Pauschalpreis der Reise oder des
Aufenthalts eingeschlossen sind;
7. den Gesamtpreis aller in Rechnung gestellter Leistungen sowie die Mitteilung, ob eine
eventuelle Änderung des Rechnungspreises gemäß der Bestimmungen des nachfolgenden
Artikels 100 möglich ist.
8. die Mitteilung, ob bestimmte Steuern oder Abgaben anfallen, wie z.B. Flughafensteuern,
Hafensteuern, Landetaxen oder Kurtaxen, sofern diese nicht im Pauschalpreis enthalten sind.
9. die Zahlungsfristen und -modalitäten; in jedem Fall kann der letzte, vom Käufer zu entrichtende
Restbetrag nicht unter 30% des Reise- bzw. Aufenthaltspreises liegen und muss mit
der Ausstellung der Reisedokumente einhergehen, die es ihm erlauben, die Reise bzw. den
Aufenthalt anzutreten.
10. die vom Verkäufer geforderten und vom Käufer akzeptierten Sonderbedingungen;
11. die Modalitäten, nach denen der Käufer Minderungsansprüche wegen eines Mangels an
der Reise bzw. dem Aufenthalt (Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von
vertraglich zugesicherten Leistungen) gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann; derartige
Ansprüche sind in jedem Fall unverzüglich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an
den Verkäufer zu richten und sind gegebenenfalls zudem schriftlich an den Verkäufer oder
entsprechenden Leistungserbringer zu richten;
12. das Datum bis zu dem der Käufer gemäß der Bestimmungen Nr. 7 des vorangehenden
Artikels 96 über das Nichtstattfinden einer Reise oder eines Aufenthalts informiert
werden muss, sofern das Zustandekommen der Reise oder des Aufenthalts an eine
Mindestteilnehmerzahl gebunden ist;
13. die vertraglichen Stornierungsbedingungen;
14. die Stornierungsbedingungen gemäß der Artikel 101, 102 und 103 unten;
15. Präzise Angaben über die durch Versicherungen abgedeckte Risiken und über die Höhe der
Deckungssummen in Fällen, in denen die Berufshaftpflichtversicherung des Verkäufers eintritt.
16. die Angaben zum Versicherungsvertrag im Fall einer vom Käufer abgeschlossenen
Reiserücktrittsversicherung (Angabe der Versicherungspolice- Nummer und des Namens des
Versicherers) sowie im Fall einer vom Kunden abgeschlossenen Rücktransportversicherung
nach einem Unfall oder bei einer Krankheit. In diesen Fällen ist der Verkäufer verpflichtet,
dem Käufer ein Dokument auszuhändigen, in dem alle abgedeckten Schadensfälle und alle
nicht abgedeckten Schadensfälle aufgeführt sind.
17. das Datum bis zu dem der Käufer dem Verkäufer eine Stornierung mitteilen muss.
18. die schriftlich fixierte Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer mindestens 10 Tage vor
geplanter Anreise folgende Informationen mitzuteilen:
• den Namen, die Anschrift und Telefonnummer der örtlichen Vertretung des Verkäufers
oder andernfalls die Namen, Anschriften und Telefonnummern der örtlichen Stellen, die dem
Kunden bei evtl. auftretenden Schwierigkeiten behilflich sein können oder andernfalls eine
Notrufnummer über die der Käufer den Verkäufer in dringenden Fällen sofort erreichen kann;
• bei Auslandsreisen von Minderjährigen: eine Telefonnummer und eine Anschrift über die das
Kind oder sein örtlicher Betreuer direkt erreicht werden kann.
Art. 99 - Der Käufer kann seinen Vertrag an eine Person abtreten, die die gleichen
Bedingungen für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erfüllt wie er, sofern
die Reise bzw. der Aufenthalt noch nicht angetreten wurde. Vorbehaltlich einer mit dem
Abtretenden getroffenen anderslautenden Vereinbarung ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer
seine Entscheidung über die Abtretung schriftlich mindestens sieben Tage vor Reisebeginn per
Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen. Eine Bearbeitungsgebühr für die Namensänderung
ist zu entrichten. Diese Abtretung bedarf in keinem Fall der vorherigen Genehmigung durch
den Verkäufer.
Art. 100 - Wenn vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Reisepreis innerhalb
der im Artikel 19 des vorgenannten frz. Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgegebenen
Grenzen Änderungen unterliegen kann, müssen die exakten Berechnungsmodalitäten für
eine Preisanpassung nach oben wie nach unten mitgeteilt werden und muss insbesondere der
Betrag der Beförderungskosten und einhergehenden Gebühren oder Abgaben für bestimmte
Leistungen mitgeteilt werden sowie Währungen, deren Kursschwankungen einen Einfluss auf
den Preis der Reise oder des Aufenthalts haben können, und muss der Teil des Preises, der
Änderungen unterliegen kann, genannt werden und der Währungskurs angegeben werden, der
als Grundlage bei der Berechnung des vertraglich festgelegten Preises dient.
Art. 101 - Falls sich der Verkäufer vor der Anreise des Käufers gezwungen sieht, einen wesentlichen
Bestandteil des Vertrags zu ändern, also zum Beispiel den Reisepreis stark zu erhöhen,
ist er verpflichtet, dies dem Käufer per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen und kann der
Käufer, unbeschadet jeglicher eventueller Ansprüche auf Schadensersatz:
• entweder vom Vertrag zurücktreten und die bisher gezahlten Beträge vertragsstrafenfrei und
vollständig sofort zurückerhalten;
• oder die Änderung akzeptieren bzw. die vom Verkäufer vorgeschlagene Ersatzreise annehmen;
in diesem Fall wird zum Vertrag ein schriftlicher Nachtrag ausgefertigt, der von den
Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Eventuell entstehende Preisminderungen sind mit
dem vom Käufer noch zur Zahlung ausstehenden Betrag zu verrechnen; sollte der Käufer
bereits alle Zahlungen vorgenommen haben, ist ihm der zu viel gezahlte Betrag noch vor der
Anreise zurückzuerstatten.
Art. 102 - In dem, in Artikel 21 des vorgenannten frz. Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehenen
Fall, in dem der Verkäufer vor Anreise des Käufers die Reise oder den Aufenthalt absagt, ist
dieser verpflichtet, den Käufer darüber per Einschreiben mit Rückschein zu informieren;
Unbeschadet jeglicher Ansprüche auf Schadensersatz erhält der Käufer unverzüglich und
abzugsfrei alle bisher gezahlten Beträge zurückerstattet. Der Käufer erhält in diesem Fall
einen Schadensausgleich in Höhe von mindestens der Vertragsstrafe zu deren Zahlung er
verpflichtet gewesen wäre, wenn er zu diesem Zeitpunkt den Vertrag gekündigt hätte. Die
Bestimmungen vorliegenden Artikels stehen jedoch keinesfalls der Herbeiführung einer
gütlichen Einigung im Wege, in deren Rahmen der Käufer die vom Verkäufer angebotene
Ersatzreise bzw. den angebotenen Ersatzaufenthalt annimmt.
Art. 103 - Sollte der Verkäufer nach der Anreise des Käufers nicht in der Lage sein, einen
wesentlichen Teil der vertraglich zugesicherten Leistung zu erbringen, der einen bedeutenden
Teil des vom Käufer gezahlten Preises ausmacht, muss der Verkäufer unbeschadet jeglicher
Ansprüche auf Schadensersatz des Käufers unverzüglich folgende Maßnahmen ergreifen:
• entweder Ersatzleistungen an Stelle der nicht erbrachten Leistungen anbieten, deren
evtl. anfallende Mehrkosten der Verkäufer trägt; wenn die vom Käufer akzeptierten
Ersatzleistungen jedoch preisgünstiger sind, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer bei
seiner Rückkehr den zu viel bezahlten Betrag zurückerstatten;
• oder, wenn er keine Ersatzleistung anbieten kann oder wenn die Ersatzleistung vom Käufer
aus gutem Grund abgelehnt wird, ohne Zusatzkosten für den Käufer Tickets für die Rückreise
zum Ausgangsort der Reise oder zu einem anderen, gemeinsam vereinbarten Ort zu gleichen
Bedingungen bereitstellen.
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ARTIKEL 1 - RESERVIERUNG / BUCHUNG / BEZAHLUNG
1.1 - Vertragsabschluss
Sie haben die Möglichkeit direkt bei Pierre & Vacances oder im Reisebüro zu buchen.
Die Anmeldung kann schriftlich, fernmündlich oder mündlich erfolgen. Buchungen von
Minderjährigen werden nicht akzeptiert. Pierre & Vacances behält sich das Recht vor Buchungen
jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie
den Abschluss des Vertrags verbindlich an. Der Vertrag tritt aber erst mit Zugang Ihrer
geleisteten Anzahlung in Kraft. Bei Buchung mehr als 45 Tage vor Anreise gewähren wir
Ihnen die Möglichkeit eine unverbindliche Optionsbuchung anzulegen. Sollte die Anzahlung
nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist (Kunde wird bei Buchung über den Optionszeitraum
informiert) erfolgen, wird die Buchung kostenlos storniert. Womit der Kunde jeden Anspruch
auf die unverbindliche Reservierung verliert. Bei Buchungen innerhalb von 45 Tagen vor Anreise
gibt es nur eine Tagesoption, die Anzahlung muss noch am selben Tag per Kreditkarte geleistet
werden, sonst verfällt die Reservierung.
Bei einer Buchung/Optionsbuchung erhalten Sie eine digitale Bestätigung und Rechnung per
Email. Wenn Sie keine E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie eine Bestätigung per Post. Sollte
Ihnen diese Bestätigung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Buchung zugegangen sein, wenden
Sie sich bitte unverzüglich an das Büro indem Sie gebucht haben, bzw. an unser Service Center
01805 - 90 10 11 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise max. 0,42 €/Min.). Wenn die
Restzahlung geleistet wurde, erhalten Sie circa 14 Tage vor Anreise Ihren „Mietvertrag“ der alle
notwendigen Informationen für die Anreise beinhaltet. Diesen halten Sie bitte auch zum Check-in
in der Residenz/Resort/Hotel bereit.
Bitte beachten Sie, dass der Vertragstext bezüglich Ihrer Buchung bei uns nicht gespeichert wird
und nach Vertragsschluss nicht mehr abgerufen werden kann.
1.2 - Zahlung bei Buchung
Bei der Reservierung für einen einfachen Aufenthalt fallen in jedem Fall folgende Zahlungen an:
Eine Anzahlung in Höhe von:
- 25% des Gesamtpreises der Mietleistung sowie der inklusive enthaltenen oder daneben
gebuchten zusätzlichen Leistungen wie insbesondere Verpflegung, Sportkurse usw.,
- 100% der Versicherungsprämien der von Ihnen abzuschließen gewünschten Versicherungen.
1.3 - Rücktrittsrecht
Von dem Datum der Begleichung der Anzahlung an bis einschließlich dem 31. Tag vor Beginn
Ihres Aufenthaltes besitzen Sie ein Rücktrittsrecht. Falls Sie vom Rücktrittsrecht Gebrauch
machen, wird die geleistete Anzahlung rückerstattet, evtl. Bearbeitungsgebühren werden
jedoch von P&V CP einbehalten. Die Gesamtsumme für die Versicherungen muss ebenfalls bei
der Buchung bezahlt werden und ist nicht rückzahlbar.
1.4 - Zahlung des Restbetrags
Der komplette Rechnungsbetrag für den Aufenthalt und eventueller Zusatzleistungen wird
wie folgt fällig:
- 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts (Zahlungseingang in Frankreich),
- oder in jedem Fall sofort für alle Last-Minute-Buchungen.
Erst nach kompletter Bezahlung des Rechnungsbetrages schickt Ihnen P&V CP die
Reiseunterlagen
zu (mit dem Mietvertrag oder Reisebeleg, der Beschreibung des Urlaubsdomizils etc ).
Wenn Sie den noch ausstehenden Betrag nicht innerhalb der gesetzten Fristen beglichen
und auch nicht von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben, dann bewahrt sich P&V
CP die Möglichkeit vor, den Kaufvertrag ab dem 30. Tag vor dem Beginn Ihres Aufenthalts
in Abhängigkeit von Ihrer Buchung als zustande gekommen anzusehen und folglich die für
diesen Fall vorgesehenen und nachfolgend aufgeführten Stornierungsbedingungen anzuwenden.
Ihre Buchung wird folglich verbindlich, sobald Sie den noch ausstehenden Betrag vor dem 30. Tag
vor Beginn Ihres Aufenthalts überweisen oder falls Sie den ausstehenden Betrag nicht überweisen
und auch nicht von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen ab dem 30. Tag vor Beginn Ihres
Aufenthalts. Für P&V CP ist die Buchung vor dem 30. Tag vor Ihrem Anreisedatum ab Zusendung
der Buchungsbestätigung verbindlich.
1.5 - Zahlungsweisen
• Bei Buchungen, die spätestens 45 Tage vor dem Aufenthalt erfolgen, kann die Zahlung zu
100% des Gesamtbetrags auf beliebige Weise geleistet werden und zwar per Kreditkarte (*) oder
Überweisung (***)
• Für Buchungen, die ab 45 bis 35 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, müssen 25% Anzahlung
mit Kreditkarte (*) bezahlt werden, der Restbetrag kann bis 35 Tage vorab per Banküberweisung
(***) beglichen werden.
• Buchungen, die später als 35 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, müssen zu 100% per
Kreditkarte bezahlt werden (*).
(*) Wir akzeptieren folgende Kreditkarten: Visa, Eurocard/ Mastercard, American Express, Diners.
(***) Bankverbindung für Überweisung: Bankkonto: Societe Generale Frankfurt BLZ 512 108 00
Konto Nr. 260 010 2526 – IBAN DE87 5121 0800 0260 1025 26 SWIFT/BIC SOGEDEFF.
ARTIKEL 2 - PREISE
2.1 - Unterkunft
Unsere Preise verstehen sich einschließlich aller Steuern und umfassen die Bereitstellung der
Unterkunft sowie alle Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung). Sie umfassen jedoch nicht die
vor Ort zu entrichtende Kurtaxe und die für mitgeführte Haustiere zu entrichtenden Gebühren.
Versicherungsprämien für die gewünschten Versicherungen sowie ggf. zu entrichtende
Bearbeitungsgebühr sind sofort zahlbar bei Buchung. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine
für eine bestimmte Personenzahl gebuchte Unterkunft keinesfalls von mehr Personen als in
der Buchung angegeben belegt werden darf. Für MAEVA: Es wird darauf hingewiesen, dass
Kleinkinder voll berechnet werden. Unsere Balkons, Loggias, Terrassen und Gärten sind nicht
in jedem Fall mit Tischen und Stühlen ausgestattet.
2.2 - Optionale Zusatzleistungen
In unseren Preisen sind die zusätzlich im Katalog, auf den Websites oder vor Ort angebotenen
Wahlleistungen nicht enthalten.
2.3 - Anspruch auf Sonne (Atlantikküste und Ärmelkanal) (PIERRE & VACANCES /
PIERRE & VACANCES RESORTS / PIERRE & VACANCES PREMIUM)
2.3.1 - Wählbarkeitsbedingungen
Unsere Unterkunftspreise enthalten eine Sonnengarantie, nur gültig in der Sommersaison
2011 vom 09.04.11 bis 12.11.11, nicht in der Zeit vom 02.07. bis 03.09.11, für die Sie eine
Änderung des Ortes oder der Daten des Aufenthaltes verlangen können, sofern alle folgenden
Bedingungen erfüllt sind:
1) die ursprüngliche Buchung des Aufenthaltes muss direkt bei P&V CP erfolgt sein: Über
die Internetseite www.pierreetvacances.de, direkt bei den Ferienwohnungen PIERRE &
VACANCES, PIERRE & VACANCES RESORTS, oder PIERRE & VACANCES PREMIUM, oder
bei der Reservationszentrale unter 01805 – 90 10 11 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz;
Mobilfunkpreise max. 0,42 €/Min.), mit Ausnahme der nicht direkt bei P&V CP gebuchten,
insbesondere Tour Operators,
2) die Buchung muss sich auf einen Aufenthalt an einem Ort der Marke “PIERRE & VACANCES”,
“PIERRE & VACANCES RESORTS”, oder “PIERRE & VACANCES PREMIUM” an der Atlantikküste
oder am Ärmelkanal beziehen,
3) der gebuchte Aufenthalt muss eine Länge von mindestens 7 Übernachtungen hintereinander
haben,
4) der gebuchte Aufenthalt darf nicht in den Monaten Juli und August liegen (außerhalb des
Zeitraum vom 02.07. bis 03.09.11).
2.3.2 - Bedingungen der Inanspruchnahme
Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen in Punkt 2.4.1 können Sie unter folgenden
Bedingungen einen Änderungsantrag über den Ort oder die Daten des Aufenthaltes stellen:
1) die Internetseite www.lachainemeteo.fr muss mindestens 2 Regentage während des von
Ihnen gebuchten Aufenthaltes voraussagen,
2) Ihr Änderungsantrag kann nur bei der Reservierungszentrale unter 01805 – 90 10 11
(0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise max. 0,42 €/Min) oder der Ferienanlage
gestellt werden, bei der Sie gebucht haben,
3) Ihr Änderungsantrag muss 5 bis 3 Tage vor Ihrem gebuchten Aufenthalt gestellt werden,
4) Ihr Änderungsantrag muss klar und deutlich, begrenzt auf einen Antrag pro gebuchtem
Aufenthalt, gestellt werden.
2.3.3 - Bedingungen des neuen Aufenthaltes
Die neue Buchung ist nur für die Sommersaison 2011 (09.04.11 bis 12.11.11, nicht in der
Zeit vom 02.07. bis 03.09.11) und für mindestens die gleiche Länge wie die des geänderten
Aufenthaltes je nach Verfügbarkeit möglich.
Die Änderung des Reiseziels ist an allen Seeorten der Marke “PIERRE & VACANCES”, “PIERRE
& VACANCES RESORTS” oder “PIERRE & VACANCES PREMIUM” gemäß der ursprünglichen
Buchung möglich, auch für Orte am Mittelmeer, je nach Verfügbarkeit; Wenn der neue
Aufenthalt teurer ist als der geänderte Aufenthalt, müssen Sie den Aufpreis zahlen; Wenn
der neue Aufenthalt billiger ist, wird Ihnen die Differenz in Form einer Gutschrift erstattet.
2.4 - Preisreduktion (nur gültig für PIERRE & VACANCES / MAEVA)
Im Katalog erwähnte Preisreduktionen beziehen sich ausschließlich auf die Unterbringung und
nicht auf jegliche sonstige Leistungen (wie z.B. Verpflegung, Sport- und Freizeitangebote, etc.)
und sich abhängig von der Verfügbarkeit.
ARTIKEL 3 - KURTAXE
Die Kurtaxe, die von den örtlichen Gemeindeverwaltungen eingezogen wird, ist in unseren
Preisen nicht enthalten. Sie beträgt in der Regel 1 € pro Person und Tag und ist vor Ort zu
entrichten.
ARTIKEL 4 - ÄNDERUNG / STORNIERUNG DES AUFENTHALTS DURCH DEN KUNDEN
4.1 - Änderung
4.1.1 - Unterkunft
a) Für LATITUDES HOTELS
Bei Hotelaufenthalten bis zu drei Übernachtungen bemühen wir uns, Ihren Änderungswünschen
bezüglich der Aufenthaltsdaten, des Apartmenttyps und des Aufenthaltsorts bei Verfügbarkeit
bestmöglich Folge zu leisten und können Ihnen in diesem Fall Änderungsgebühren erlassen.
Bei Hotelaufenthalten mit mehr als drei Übernachtungen bemühen wir uns ebenfalls, Ihren
Änderungswünschen bezüglich der Aufenthaltsdaten, des Typs der Unterbringung und des
Aufenthaltsorts bei Verfügbarkeit bestmöglich Folge zu leisten. Sollte der Buchungsbetrag
(ohne optionale Zusatzleistungen) nach vorgenommener Buchungsänderung unter dem
bisherigen Buchungsbetrag liegen, behalten wir uns das Recht vor, eine Änderungsgebühr
in Höhe von 10 € einzubehalten.
b) Für RESIDENZEN MAEVA / PIERRE & VACANCES / PIERRE & VACANCES PREMIUM und ADAGIO
Änderung der Unterkunftstypen: Wir sind bemüht, Ihren Änderungswünschen bezüglich
des Typs der Ferienwohnung bei Verfügbarkeit bestmöglich Folge zu leisten. Sollte der
Buchungsbetrag (ohne optionale Zusatzleistungen) nach vorgenommener Buchungsänderung
unter dem bisherigen Buchungsbetrag liegen, behalten wir uns das Recht vor, eine
Änderungsgebühr in Höhe von 10 € einzubehalten
Änderung des Aufenthaltsdatums oder –orts: Wir sind bemüht, Ihren Änderungswünschen
bezüglich des Typs der Ferienwohnung bei Verfügbarkeit bestmöglich Folge zu leisten.
Wir möchten Sie dennoch darauf hinweisen, dass bei dieser Art Änderung für P&V CP
zusätzliche Kosten entstehen, deren Höhe vom Zeitpunkt des Änderungsantrags abhängen.
Zur zufriedenstellenden Änderung der Aufenthaltsdaten und –orte berechnen wir demnach
folgende Gebühren:
- Geht Ihr Änderungsantrag früher als 30 Tage vor dem Ankunftsdatum ein: den Betrag der ggf.
zu Beginn entrichteten Bearbeitungsgebühren und den Betrag der möglicherweise gezahlten
Versicherungsprämien.
- Geht Ihr Änderungsantrag zwischen 30 und 15 Tage vor Ankunftsdatum ein: 15 %*
- Geht Ihr Änderungsantrag im Zeitraum zwischen 14 und 8 Tage vor dem Ankunftsdatum
ein: 30 % *
- Geht Ihr Änderungsantrag im Zeitraum zwischen 7 und 4 Tage vor dem Ankunftsdatum
ein: 50 % *
* des Gesamtbetrags für die Unterkunft.
Änderungsanträge, die 3 Tage vor dem Ankunftsdatum oder später eingehen, werden von P&V CP
nicht entgegengenommen.
Hinweis:
- Anträge zur Verlängerung Ihres Aufenthaltes werden P&V CP ohne zusätzlich anfallenden
Kosten bearbeitet.
- Anträge zur Verkürzung Ihres Aufenthaltes werden von P&V CP als Teilstornierung bearbeitet
und unterliegen den nachstehend unter 4.2 genannten Bestimmungen.
4.1.2 - Optionale Zusatzleistungen
Wir sind bemüht, Ihren Änderungswünschen bezüglich der gebuchten optionalen
Zusatzleistungen bei Verfügbarkeit bestmöglich Folge zu leisten. Sollte der Betrag für optionale
Zusatzleistungen nach vorgenommener Änderung unter dem bisherigen Betrag liegen,
behalten wir uns das Recht vor, eine Änderungsgebühr in Höhe von 10 € einzubehalten.
4.2 - Stornierung (ganz oder teilweise)
Im Falle einer Stornierung müssen Sie diese entweder per Post an GROUPE PIERRE &
VACANCES – Annulations – BP291 – 75921 Paris Cedex 19 - Frankreich
- per Fax an 0033 – 1 - 58 21 50 97
- oder per e-Mail an annulation.adv@pierre-vacances.fr
Das Empfangsdatum gilt als Tag der Stornierung.
4.2.1 - Stornierungsgebühren
a) Aufenthalte in Residenzen (PIERRE & VAVANCES / PIERRE & VACANCES PREMIUM / MAEVA
/ Residenz Deauville) und ADAGIO
Geht Ihre Stornierung vor dem 30. Tag vor Aufenthaltsbeginn bei uns ein, behalten wir
lediglich mit der Buchung ggf. bezahlte Bearbeitungsgebühr und den Betrag der möglicherweise
gezahlten Versicherungsprämien ein. Geht Ihre Stornierung am oder nach dem
30. Tag vor Aufenthaltsbeginn bei uns ein, behalten wir mit der Buchung ggf. bezahlte
Bearbeitungsgebühr und den Betrag der möglicherweise gezahlten Versicherungsprämien ein
zuzüglich einer Stornierungsgebühr, die sich wie folgt berechnet:
- bei Stornierungen zwischen dem einschließlich 30. und 15. Tag vor Anreisedatum: 25% *
- bei Stornierungen zwischen dem einschließlich 14. und 8. Tag vor Anreisedatum: 50% *
- ab 7 und weniger Tagen vor Anreisedatum: 100% *
* des Gesamtbetrags für die Unterkunft.
b) Aufenthalte im Hotel, Apartment oder Aparthotel (PIERRE & VACANCES / PIERRE &
VACANCES PREMIUM / MAEVA
Bei Aufenthalten bis zu drei Übernachtungen für die eine Stornierung spätestens 16 Uhr
am Anreisetag eingeht, behalten wir lediglich den Betrag der möglicherweise gezahlten
Versicherungsprämien ein. Bei Aufenthalten mit mehr als 3 Übernachtungen für die eine
Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Anreisedatum jedoch vor 16 Uhr am Tag der Anreise
eingeht, behalten wir den Betrag der möglicherweise gezahlten Versicherungsprämien ein
und fordern zudem eine Stornierungsgebühr, die sich wie folgt berechnet: Zwischen 4 und
6 Nächte = Zahlung einer Übernachtung, Ab 7 Nächte = Zahlung von zwei Übernachtungen.
Bei Aufenthalten mit Halb- oder Vollpension: die zu zahlende Stornierungsgebühr berechnet
sich auf die gleiche Weise wie oben beschrieben.
c) Aufenthalte in LATITUDES HOTELS bei Stornierung ab später als 14 Tage vor Anreise,
18:00 Uhr
- von 4 bis 6 Übernachtung die Zahlung von einer Übernachtung
- ab 7 Übernachtungen die Zahlung von 2 Übernachtungen
d) Aufenthalte im Hotel oder Aparthotel für die Hotels Pont Royal, Cap Esterel und Valescure
in den Monaten Juli und August 2011.
Gleich wann die Buchung storniert wird, behalten wir die Prämien für die eventuell
abgeschlossene Versicherung ein. Im Übrigen behalten wir ab dem 14. Tag vor Anreise
folgende Entschädigungen ein:
- Geht Ihr Änderungsantrag im Zeitraum zwischen 14 und 8 Tage vor dem Ankunftsdatum
ein: 50 % *
- wenn Ihr Stornierungsantrag mindestens 7 Tage vor Ihre Anreise gestellt wird: 100 % *
* des Gesamtbetrags für die Unterkunft.
Wenn Sie uns früher als 14 Tage vor Ihrem Aufenthalt verständigen, behalten wir den Betrag
der möglicherweise gezahlten Versicherungsprämien ein. Geht Ihre Stornierung am oder nach
dem 14. Tag vor Aufenthaltsbeginn bei uns ein, behalten wir den Betrag der möglicherweise
gezahlten Versicherungsprämien ein zuzüglich einer Stornierungsgebühr, die sich wie folgt
berechnet:
- bei Stornierungen zwischen dem einschließlich 14. und 8. Tag vor Anreisedatum: 50 % des
Gesamtbetrags
- ab 7 und weniger Tagen vor Anreisedatum: 100 % des Gesamtbetrags.
4.2.2 - Optionale Zusatzleistungen
Für Stornierungen, die am oder nach dem 30. Tag (für einen Aufenthalt in einer Residenz)
oder 14. Tag (für einen Aufenthalt im Hotel oder Aparthotel) vor Reiseantritt eingehen, werden
für berechnete Zusatzleistungen (Veranstaltungen, Restaurant usw.) pro stornierter Leistung
10 Euro Stornogebühren einbehalten. Sonderfall: Eintrittskarten für den Disneyland® Park
und die Walt Disney Studios® werden nicht rückerstattet.
4.3 - Nichterscheinen am Aufenthaltsort
Wenn Sie nicht am Aufenthaltsort eintreffen behalten wir die bei der Buchung entrichteten
Bearbeitungsgebühren die eventuell entrichteten Versicherungsprämien ein zuzüglich einer
Stornierungsgebühr, die sich wie folgt berechnet:
4.3.1 - Unterkunft
a) Aufenthalte in Residenzen (PIERRE & VACANCES / PIERRE & VACANCES PREMIUM / MAEVA
/ Residenz Deauville) und ADAGIO
• 100% des Gesamtbetrags des Aufenthalts.
b) Aufenthalte im Hotel (PIERRE & VACANCES / MAEVA / LATITUDES HOTELS)
• Für einen einfachen Aufenthalt:
Von 1 bis 3 Übernachtungen die Zahlung von 1 Übernachtung,
Von 4 bis 6 Übernachtungen Zahlung von zwei Übernachtungen (4 bis 9 Übernachtungen
bei Adagio),
Ab 7 gebuchten Übernachtungen die Zahlung von 3 Übernachtungen (Adagio weicht ab -
Stornokosten richten sich nach Reisepreis)
• Bei Aufenthalten mit Halb- oder Vollpension:
Die zu zahlende Stornierungsgebühr berechnet sich auf die gleiche Weise wie oben beschrieben.
4.3.2 - Optionale Zusatzleistungen
Werden gebuchte und in Rechnung gestellte Zusatzleistungen vor Ort nicht in Anspruch
genommen, können keinerlei Rückzahlungen erstattet werden. Wir empfehlen, eine der
von Europ Assistance angebotenen Versicherungen abzuschließen (siehe Artikel 15 -
Versicherungen). Die vollständige Versicherungsprämie muss bei der Buchung gezahlt werden
und wird in keinem Fall zurückerstattet.
ARTIKEL 5 - AN- UND ABREISE
Sollten Sie trotz Erinnerungsschreiben, den vollständigen Rechnungsbetrag nicht begleichen,
weist Sie P&V CP darauf hin, dass Ihnen am Urlaubsort die Schlüssel nicht übergeben
werden können.
Besonderheiten für PIERRE & VACANCES, PIERRE & VACANCES PREMIUM und MAEVA: Die
Schlüssel werden am Tag Ihrer Ankunft ab 17.00 Uhr ausgehändigt. Die Schlüssel müssen vor
10.00 Uhr am Tag Ihrer Abreise zurückgegeben werden (in den meisten Fällen am Samstag).
Bei Kurzaufenthalten erfolgt die Schlüsselübergabe ab 14.00 Uhr. Die Schlüssel sind am Tag
Ihrer Abreise bis spätestens 12:00 Uhr wieder abzugeben.
Besonderheiten für LATITUDES HOTELS:
Die Schlüsselübergabe erfolgt ab 17.00 Uhr jeweils am Tag Ihrer Ankunft und vorbehaltlich
der genannten Zahlung. Die Schlüssel werden für Unterkünfte am Meer vor 10.00
Uhr oder 12.00 Uhr (je nach Ort) zurückgegeben und für Unterkünfte in den Bergen vor 10.00
Uhr jeweils am Tag Ihrer Abfahrt. Wird der Schlüssel später abgegeben, wird eine weitere
Übernachtung berechnet.
Hinweis: Wenn Sie aus wichtigem Grund nicht rechtzeitig am Urlaubsort erscheinen können, ist
unbedingt die Ferienresidenz (oder Hotel) davon in Kenntnis zu setzen, damit Ihnen eventuell
der Zugangscode mitgeteilt werden kann. Die Ferienresidenz wird mit Ihnen direkt eine Lösung
vereinbaren, wie Sie bei Ihrer Ankunft zu Ihren Schlüsseln kommen.
ARTIKEL 6 - KAUTION
Die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von:
- 200 € pro Apartment, Zimmer, Villa oder Haus wird bei der Ankunft fällig für Residenzen
PIERRE & VACANCES und MAEVA;
- 300-500 € pro Apartment oder Haus wird bei der Ankunft fällig für Residenzen PIERRE &
VACANCES PREMIUM; Sie erhalten diese Kaution am Ende Ihres Aufenthalts zurück, nachdem
Sie alle vor Ort in Anspruch genommenen Zusatzleistungen (Parkplatz, Telefon, etc.) bezahlt
haben. Eventuelle von Ihnen verursachte Schäden oder noch nicht bezahlte Leistungen können
mit dieser Kaution verrechnet werden.
ARTIKEL 7 - HAUSTIERE
Haustiere sind in den meisten unserer Ferienunterkünfte erlaubt. Es fallen folgende, vor Ort
zu entrichtende Pauschalen an:
PIERRE & VACANCES / PIERRE & VACANCES PREMIUM:
Für einen Aufenthalt von mindestens 7 Übernachtungen 55 € pro Tier und Aufenthalt.
Für einen Aufenthalt von weniger als 7 Übernachtungen 9 € pro Tier und Übernachtung.
Für Aufenthalte in den Residenzen Arc1950 „Le Village“ und Flaine Montsoleil „Les Terrasses
d’Eos“, 100 € pro Tier. Für einen Hotelaufenthalt 11 € pro Tier und Übernachtung.
In den Residenzen in Spanien und Italien ist das Mitbringen von Tieren nicht erlaubt.
LATITUDES HOTELS:
Für einen Hotelaufenthalt circa 10-11 € pro Tier und Übernachtung. Nicht in allen Latitudes
Hotels sind Haustiere erlaubt.
MAEVA:
Pauschalbetrag von 54 € (je nach Residenz) pro Tier pro Woche oder Aufenthalt, zahlbar bei
der Buchung oder vor Ort bei der Ankunft. Soweit sie an der Leine gehalten werden, dürfen Sie
sich in den öffentlichen Bereichen aufhalten, allerdings nicht im Umkreis der Swimmingpools.
Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Haustiere in unseren Hotels, außer in
Ausnahmefällen, nicht erlaubt sind (Ausnahmen bitte erfragen).
ARTIKEL 8 - HAUSORDNUNG (PIERRE & VACANCES / PIERRE & VACANCES PREMIUM /
MAEVA)
Um Ihren Urlaubsalltag zu erleichtern, werden Sie über die vor Ort in der Ferienanlage
geltenden Regeln per Aushang in jeder Ferienwohnung, Zimmer bzw. Haus informiert.
Bitte nehmen Sie diese Regeln zur Kenntnis und halten Sie sie ein. Einige der empfohlenen
Vorsichtsmaßnahmen helfen Ihnen, eventuelle böse Überraschungen zu vermeiden. So sollten
Sie zum Beispiel vor dem Verlassen Ihrer Ferienwohnung, Ihres Zimmers oder Ferienhauses
alle Glastüren und Fenster schließen und die Eingangstür abschließen. Wir weisen Sie darauf
hin, dass P&V CP für Sachen, die Sie bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung, Ihres Zimmers
oder Ferienhauses in dieser bzw. diesem vergessen haben, keine Haftung übernimmt.
ARTIKEL 9 - AUSLANDSREISEN UND -AUFENTHALTE
Für gebuchte Auslandsreisen oder -aufenthalte muss jeder Reisende über einen gültigen
Personalausweis oder Reisepass verfügen. Wir empfehlen Ihnen zudem, die Gültigkeit
des Ausweises bzw. Reisepasses aller Mitreisenden (Erwachsene, Kinder, Babys) und
Ihrer Versicherungen zu kontrollieren und sich über die für das jeweilige Land geltenden
Impfvorschriften und Währungsbestimmungen zu informieren. Wir übernehmen keine
Haftung für Personen, die die in den Reiseunterlagen bzw. der Reisebroschüre angegebenen
Vorschriften nicht beachten.
- Für Minderjährige, die ohne Eltern ins Ausland reisen gilt: um ins Ausland reisen zu können,
müssen Minderjährige, abgesehen von einem gütigen Personalausweis oder Reisepass eine
schriftliche Erlaubnis mitführen, in der die Eltern oder die Personen, die die elterliche Sorge
ausüben, mit ihrer Unterschrift genehmigen, dass das Kind ins Ausland reist.
- Ausländische Gäste bzw. Gäste mit Flugschein: erkundigen Sie sich bei den Konsulaten oder
Botschaften des jeweiligen Landes bezüglich der Visumspflicht. Die Belegung der Unterkunft
richtet sich nach den Flugzeiten der Maschinen, die die Flughäfen in der Nähe unserer
Ferienresidenzen anfliegen.
ARTIKEL 10 - VORZEITIGE ABREISE / ABBRUCH EINER SPORT- ODER FREIZEITAKTIVITÄT
Bei einer vorzeitigen Abreise oder dem Abbruch einer bei P&V CP gebuchten SportoderFreizeitaktivität
können gegenüber P&V CP keine Ansprüche auf Rückvergütung geltend
gemacht werden. Jedoch können Sie je nach Art der Versicherung, die Sie im
Rahmen des Versicherungsvertrages Europ Assistance abschließen können (siehe Artikel
15), in Abhängigkeit von der nachzuweisenden zugrunde liegenden Ursache für die vorzeitige
Abreise vom Urlaubsdomizil oder den Abbruch der gebuchten Aktivität und gemäß der
Vertragsbedingungen zeitanteilig eine Erstattung erhalten und zwar von dem Tag ihrer
Abreise an oder ab dem Tag, an dem die Aktivität abgebrochen wurde. Beim Abbrechen
Ihres Aufenthalts können Sie nur dann einen Anspruch auf eine anteilsmäßige Erstattung
der Aufenthaltskosten geltend machen, wenn Sie zuvor die Ferienwohnung oder das Zimmer
vollständig geräumt haben.
ARTIKEL 11 - EVENTUELLE ÄNDERUNG DES LEISTUNGSANGEBOTS
Sollten Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs, die als Fälle höherer Gewalt
einzustufen sind, es erforderlich machen, können wir uns gezwungen sehen, unser
Leistungsangebot teilweise oder komplett zu ändern (Komplett- oder Teilschließung
eines Urlaubsdomizils oder einer gemeinschaftlich genutzten Einrichtung wie z.B. des
Swimmingpools, eines Restaurants, etc.).
ARTIKEL 12 - REKLAMATION
Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Problemen während Ihres Aufenthalts direkt an die
Kollegen vor Ort. Diese werden Ihnen bei der Lösung möglicher Probleme helfen und entsprechende
Maßnahmen einleiten. Sämtliche Reklamationen im Anschluss an Ihren Aufenthalt
können Sie uns senden:
- per Einschreibebrief mit Rückantwortschein an: Groupe Pierre & Vacances, Kundenservice ,
Kaltenbornweg 1-3, 50679 Köln, Deutschland - oder
- per E-Mail an: info-pv@pierre-vacances-centerparcs.com
innerhalb von 2 Monaten ab Ende Ihres Aufenthaltes, so dass wir schnellstmöglich antworten
können. Wir weisen Sie darauf hin, dass je später Ihre Mängelanzeige bei uns eingeht, desto
schwieriger es für uns ist, darauf in Ihrem Interesse zu reagieren. Bitte teilen Sie uns in
Ihrem Reklamationsschreiben den Namen der Person mit, die den Aufenthalt gebucht hat,
ebenso wie die Buchungsnummer, den Ort und die Daten Ihres Aufenthalts sowie den Typ der
gebuchten Ferienwohnung bzw. des Zimmers, damit wir den Vorgang unverzüglich bearbeiten
können. Bitte legen Sie Ihrem Schreiben auch entsprechende Belege bzw. Bescheinigungen
bei, die es uns erlauben, die Bearbeitungszeit für Ihre Mängelanzeige so gering wie möglich
zu halten. Solche Belege können von der Ferienanlage ausgestellte Bescheinigungen oder
Privatdokumente sein wie z.B. Bescheinigungen der Nichtinanspruchnahme einer Leistung,
Bescheinigung über eine vorzeitige Abreise, Krankenschein, etc.)
ARTIKEL 13 - KATALOG
Mit der Anmeldung für einen Aufenthalt erkennen Sie automatisch unsere AGB (Allgemeinen
Geschäftsbedingungen) an.
Mit Veröffentlichung eines neuen Katalogs werden alle früheren Kataloge, Preise und
AGB ungültig (Winter-Katalog erscheint in der Regel im August / Sommer-Katalog
im Dezember/Januar). Die jeweils aktuellen Preise und AGB finden Sie unter
www.pierreetvacances.de.
Wir liefern eine allgemeine Beschreibung unserer Apartments sowie unverbindliche Fotos.
Angesichts der Programmvielfalt von P&V CP gibt es bezüglich Anordnung und Dekoration
bestimmter Unterkünfte manchmal Unterschiede.
Für präzisere :
Auskünfte zum jeweiligen Ferienmietobjekt wenden Sie sich bitte an unser Service Center, per
Telefon 01805 - 90 10 11 (0,14 €/Min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise max. 0,42 €/Min.)
oder per E-Mail an info-pv@pierre-vacances-centerparcs.com
Wir weisenSie im übrigen darauf hin, dass wir trotz unseres Bemühens, spezielle Wünsche
bezüglichder Lage oder Orientierung der Ferienwohnung zu berücksichtigen, die Umsetzung
derartiger Sonderwünsche nicht garantieren können. Alle Informationen zum Sport- und
Freizeitangebot der Ferieneinrichtung und von Anbietern in der Nähe werden uns von
Tourismusbüros mitgeteilt und verstehen sich als unverbindliche Angaben. Wir übernehmen
keine Haftung in Fällen, in denen ein Sport- oder Freizeitangebot zum Zeitpunkt Ihres
Aufenthaltes nicht mehr besteht. Für weitere Auskünfte zum Angebot der Ferieneinrichtung
im Einzelnen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung. Da unser Katalog
lange im Voraus gedruckt wird, sollten Sie vor der Buchung nachfragen, ob es zwischenzeitlich
Änderungen hinsichtlich der Öffnungszeiträume, der Ausstattung (Art und Anzahl
der Sportgeräte bzw. - anlagen), der angebotenen Aktivitäten und Dienstleistungen des
Urlaubsstandorts gegeben hat, die für Sie ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl
dieser Unterkunft sind. Im übrigen können bei eventuellen Störungen durch Baustellen von
Privatpersonen oder öffentlichen Trägern am Urlaubsort keine Ansprüche gegen uns geltend
gemacht werden.
ARTIKEL 14 - HAFTUNG - VERJÄHRUNG
- Wir weisen Sie darauf hin, dass für Vermieter von Ferienwohnungen (Résidence de Tourisme)
nicht die im Hotelgewerbe maßgeblichen Haftungsbestimmungen gelten. Demzufolge haftet
p&v nicht in Fällen von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der
Gäste in den Urlaubseinrichtungen, einschließlich deren Ferienwohnungen, Parkplätzen,
gemeinschaftlich genutzten Räumen (wie Fahrradabstellräume, etc.).
- Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Vermietungen in den Hotels im
Rahmen der Haftung der Hotelbetreiber erfolgt, die von der französischen Zivilgesetzgebung
geregelt ist. Folglich haften die Hotelbetreiber bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
persönlicher Gegenstände sowohl in den Unterkünften als auch auf den Parkplätzen und
Gemeinschaftsräumen (Ski-, Fahrradabstellraum usw.) nur innerhalb der gesetzlich
definierten Grenzen.
- Die Verjährung für die P&V CP geschuldeten Beträge fällt nicht in den Anwendungsbereich
der für die Hotellerie geltenden Verjährung (Artikel 2272 des Code Civil).. Sendet P&V CP an den
säumigen Kunden ein Einschreiben, führt dies ungeachtet des Artikels 2244 des Code civil zu
einer Hemmung der in diesen Fällen geltenden Verjährung.
ARTIKEL 15 - VERSICHERUNGEN
Wir haben für Sie bei der Versicherungsgesellschaft Europ Assistance unter der
Vertragsnummer 53 789 536 M eine Versicherung mit verschiedenen Pauschalen abgeschlossen,
der Sie beitreten können. Der Versicherungsschutz tritt am Tag der Buchung bei P&V CP ein
oder am Tag nach der Bezahlung des Beitrags um zwölf Uhr mittags, wenn die Versicherung
nach der Buchung abgeschlossen wird. Die Versicherung muss abgeschlossen werden,
bevor Stornierungsgebühren anfallen. Achtung: Mit diesem Versicherungsvertrag sind nur
Personen versichert, die gesetzlich oder steuerlich in der Europäischen Union, Andorra,
Gibraltar, Liechtenstein, dem Fürstentum Monaco, Norwegen, San Marino und der Schweiz
angesiedelt sind.
ARTIKEL 16 - AUFZEICHNUNG TELEFONGESPRÄCH
Wenn Sie unser Service Center unter der Nummer 01805 - 90 10 11 (0,14 €/Min. aus dem dt.
Festnetz; Mobilfunkpreise max. 0,42 €/Min.) anrufen, werden Sie zu Beginn des Gesprächs
darüber informiert, dass zur Verbesserung unserer Servicequalität Telefongespräche
zwischen unseren Mitarbeitern und Kunden aufgezeichnet werden. Durch drücken der Taste
0 Ihres Telefonapparats können Sie dieser Aufzeichnung widersprechen. Erst danach beginnt
das Gespräch.
Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten. Dies gilt jedoch nicht für bereits abgeschlossene
Verträge.
Als PDF herunterladen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen den Bestimmungen der frz.
Verordnung Nr. 94-490 vom 15. Juni 1994 angewandt durch den Artikel 31 des frz.
Gesetzes Nr. 92-645 vom 13. Juli 1992, in dem die Bedingungen für den Verkauf und
die Veranstaltung von Reisen und Aufenthalten festgelegt sind. Zur Einhaltung dieser
gesetzlichen Bestimmung sind nachfolgend die Artikel 95 bis 103 vorgenannter Verordnung
in deutscher Übersetzung wiedergegeben.
Art. 95 - Vorbehaltlich der Ausnahmen gemäß des zweiten Absatzes (a und b) des Artikels 14
des vorgenannten Gesetzes vom 13. Juli 1992, sind für die angebotenen bzw. verkauften Reisen
und Aufenthalte entsprechende Reisedokumente auszuhändigen, die den jeweils für die Art
des Beförderungsscheins geltenden Vorschriften entsprechen.
Art. 96 - Vor dem Abschluss des Vertrags, der schriftlich fixiert sein und Firmenname und
-anschrift des Verkäufers sowie dessen Gewerbezulassungsdaten enthalten muss, ist der
Verkäufer verpflichtet, dem Kunden alle Informationen über den Preis, die Daten der Reise
bzw. des Aufenthalts und alle sonstigen wesentlichen Angaben bezüglich des Inhalts des
Leistungsangebots mitzuteilen, einschließlich:
1. das Reiseziel und die benutzten Transportmittel sowie deren Merkmale und Kategorien
2. die Unterbringungsform, deren Lage, deren Komfortniveau und wesentlichen Merkmale,
sowie deren touristische Einstufung und Zulassung entsprechend der landesüblichen
Bestimmungen
3. die eingeschlossenen Mahlzeiten;
4. die zu beachtenden Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeilichen
Formalitäten insbesondere bei internationalen Reisen und Aufenthalten, sowie die Fristen,
die hierfür zu beachten sind;
5. die Besuche, Ausflüge und sonstige Leistungen, die im Pauschalangebot eingeschlossen
sind oder die evtl. gegen Aufpreis erhältlich sind;
6. die Mindest- oder Höchstanzahl der Teilnehmer, mit der die Reise bzw. der Aufenthalt
durchführbar ist, sowie die einzuhaltende Frist, innerhalb der der Kunde bei Absage
benachrichtigt werden muss, für den Fall, dass die Durchführung der Reise bzw. des
Aufenthaltes an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist; dieses Datum muss mindestens 21
(einundzwanzig) Tage vor der Abfahrt liegen;
7. der Betrag oder der Prozentsatz des Reisepreises, der als Anzahlung bei Vertragsabschluss
zu zahlen ist, sowie der Zeitplan für die Zahlung des Restbetrags;
8. die Modalitäten einer vertraglich zulässigen Preisänderung gemäß der Bestimmungen des
Artikels 100 vorliegender Verordnung;
9. die vertraglichen Stornierungsbedingungen;
10. die Stornierungsbedingungen gemäß der nachstehend genannten Artikel 101, 102 und 103;
11. Präzise Angaben über die durch Versicherungen abgedeckte Risiken und über die Höhe der
Deckungssummen in Fällen, in denen die Berufshaftpflichtversicherung der Reisebüros
eintritt sowie in Fällen, in denen die Haftpflicht von gemeinnützigen Verbänden und
Einrichtungen sowie örtlichen touristischen Verkäufern eintritt.
12. Information bezüglich des möglichen Abschlusses einer Unfallversicherung oder einer
Rücktransportversicherung bei Unfall oder Krankheit.
Art. 97 - Diese dem Käufer vom Verkäufer mitgeteilten Informationen sind verbindlich,
sofern sich der Verkäufer nicht ausdrücklich das Recht zur Veränderung einiger Elemente
vorbehalten hat. In diesem Fall obliegt es dem Verkäufer dem Kunden deutlich anzugeben,
welche Elemente in welchem Maße Änderungen unterliegen können. In jedem Fall jedoch sind
Änderungen der zuvor bekannt gegebenen Informationen dem Verbraucher schriftlich und vor
Vertragsschluss mitzuteilen.
Art. 98 - Der zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossene Vertrag muss schriftlich
fixiert, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und in zwei Exemplaren ausgestellt werden,
von denen der Käufer ein Exemplar erhält. Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten:
1. Name und Anschrift des Verkäufers, dessen Bürgens, dessen Versicherers sowie Name und
Anschrift des Veranstalters;
2. den oder die Bestimmungsort(e) der Reise, sowie bei einem Aufenthalt mit Unterbrechungen,
die verschiedenen Zeiträume mit deren Anfangs- und Enddaten;
3. die benutzten Transportmittel, deren Merkmale und Kategorien, die Daten, Uhrzeiten und
Orte der An- und Rückreise;
4. die Unterbringungsform, deren Lage, deren Komfortniveau und wesentlichen Merkmale,
sowie deren touristische Einstufung und Zulassung entsprechend der landesüblichen
Bestimmungen oder Gebräuche;
5. die Anzahl der eingeschlossenen Mahlzeiten;
6. die Besuche, Ausflüge und sonstigen Leistungen, die im Pauschalpreis der Reise oder des
Aufenthalts eingeschlossen sind;
7. den Gesamtpreis aller in Rechnung gestellter Leistungen sowie die Mitteilung, ob eine
eventuelle Änderung des Rechnungspreises gemäß der Bestimmungen des nachfolgenden
Artikels 100 möglich ist.
8. die Mitteilung, ob bestimmte Steuern oder Abgaben anfallen, wie z.B. Flughafensteuern,
Hafensteuern, Landetaxen oder Kurtaxen, sofern diese nicht im Pauschalpreis enthalten sind.
9. die Zahlungsfristen und -modalitäten; in jedem Fall kann der letzte, vom Käufer zu entrichtende
Restbetrag nicht unter 30% des Reise- bzw. Aufenthaltspreises liegen und muss mit
der Ausstellung der Reisedokumente einhergehen, die es ihm erlauben, die Reise bzw. den
Aufenthalt anzutreten.
10. die vom Verkäufer geforderten und vom Käufer akzeptierten Sonderbedingungen;
11. die Modalitäten, nach denen der Käufer Minderungsansprüche wegen eines Mangels an
der Reise bzw. dem Aufenthalt (Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von
vertraglich zugesicherten Leistungen) gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann;
derartige Ansprüche sind in jedem Fall unverzüglich schriftlich per Einschreiben mit
Rückschein an den Verkäufer oder entsprechenden Leistungserbringer zu richten;
12. das Datum bis zu dem der Käufer gemäß der Bestimmungen Nr. 7 des vorangehenden
Artikels 96 über das Nichtstattfinden einer Reise oder eines Aufenthalts
informiert werden muss, sofern das Zustandekommen der Reise oder des Aufenthalts an eine
Mindestteilnehmerzahl gebunden ist;
13. die vertraglichen Stornierungsbedingungen;
14. die Stornierungsbedingungen gemäß der Artikel 101, 102 und 103 unten;
15. Präzise Angaben über die durch Versicherungen abgedeckte Risiken und über die Höhe
der Deckungssummen in Fällen, in denen die Berufshaftpflichtversicherung des Verkäufers
eintritt.
16. die Angaben zum Versicherungsvertrag im Fall einer vom Käufer abgeschlossenen
Reiserücktrittsversicherung (Angabe der Versicherungspolice- Nummer und des Namens des
Versicherers) sowie im Fall einer vom Kunden abgeschlossenen Rücktransportversicherung
nach einem Unfall oder bei einer Krankheit. In diesen Fällen ist der Verkäufer verpflichtet,
dem Käufer ein Dokument auszuhändigen, in dem alle abgedeckten Schadensfälle und alle
nicht abgedeckten Schadensfälle aufgeführt sind.
17. das Datum bis zu dem der Käufer dem Verkäufer eine Stornierung mitteilen muss.
18. die schriftlich fixierte Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer mindestens 10 Tage vor
geplanter Anreise folgende Informationen mitzuteilen:
• den Namen, die Anschrift und Telefonnummer der örtlichen Vertretung des Verkäufers
oder andernfalls die Namen, Anschriften und Telefonnummern der örtlichen Stellen, die dem
Kunden bei evtl. auftretenden Schwierigkeiten behilflich sein können oder andernfalls eine
Notrufnummer über die der Käufer den Verkäufer in dringenden Fällen sofort erreichen kann;
• bei Auslandsreisen von Minderjährigen: eine Telefonnummer und eine Anschrift über die das
Kind oder sein örtlicher Betreuer direkt erreicht werden kann.
Art. 99 - Der Käufer kann seinen Vertrag an eine Person abtreten, die die gleichen Bedingungen für
die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erfüllt wie er, sofern die Reise bzw. der Aufenthalt
noch nicht angetreten wurde. Vorbehaltlich einer mit dem Abtretenden getroffenen anderslautenden
Vereinbarung ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer seine Entscheidung über die Abtretung
schriftlich mindestens sieben Tage vor Reisebeginn per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen.
Eine Bearbeitungsgebühr für die Namensänderung ist zu entrichten. Diese Abtretung bedarf in
keinem Fall der vorherigen Genehmigung durch den Verkäufer.
Art. 100 - Wenn vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Reisepreis innerhalb
der im Artikel 19 des vorgenannten frz. Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgegebenen
Grenzen Änderungen unterliegen kann, müssen die exakten Berechnungsmodalitäten für
eine Preisanpassung nach oben wie nach unten mitgeteilt werden und muss insbesondere der
Betrag der Beförderungskosten und einhergehenden Gebühren oder Abgaben für bestimmte
Leistungen mitgeteilt werden sowie Währungen, deren Kursschwankungen einen Einfluss auf
den Preis der Reise oder des Aufenthalts haben können, und muss der Teil des Preises, der
Änderungen unterliegen kann, genannt werden und der Währungskurs angegeben werden, der
als Grundlage bei der Berechnung des vertraglich festgelegten Preises dient.
Art. 101 - Falls sich der Verkäufer vor der Anreise des Käufers gezwungen sieht, einen wesent
lichen Bestandteil des Vertrags zu ändern, also zum Beispiel den Reisepreis stark zu erhöhen,
ist er verpflichtet, dies dem Käufer per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen und kann der
Käufer, unbeschadet jeglicher eventueller Ansprüche auf Schadensersatz:
• entweder vom Vertrag zurücktreten und die bisher gezahlten Beträge vertragsstrafenfrei und
vollständig sofort zurückerhalten;
• oder die Änderung akzeptieren bzw. die vom Verkäufer vorgeschlagene Ersatzreise
annehmen; in diesem Fall wird zum Vertrag ein schriftlicher Nachtrag ausgefertigt, der von
den Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Eventuell entstehende Preisminderungen sind
mit dem vom Käufer noch zur Zahlung ausstehenden Betrag zu verrechnen; sollte der Käufer
bereits alle Zahlungen vorgenommen haben, ist ihm der zu viel gezahlte Betrag noch vor der
Anreise zurückzuerstatten.
Art. 102 - In dem, in Artikel 21 des vorgenannten frz. Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehenen
Fall, in dem der Verkäufer vor Anreise des Käufers die Reise oder den Aufenthalt absagt,
ist dieser verpflichtet, den Käufer darüber per Einschreiben mit Rückschein zu informieren;
Unbeschadet jeglicher Ansprüche auf Schadensersatz erhält der Käufer unverzüglich und
abzugsfrei alle bisher gezahlten Beträge zurückerstattet. Der Käufer erhält in diesem Fall
einen Schadensausgleich in Höhe von mindestens der Vertragsstrafe zu deren Zahlung er
verpflichtet gewesen wäre, wenn er zu diesem Zeitpunkt den Vertrag gekündigt hätte. Die
Bestimmungen vorliegenden Artikels stehen jedoch keinesfalls der Herbeiführung einer
gütlichen Einigung im Wege, in deren Rahmen der Käufer die vom Verkäufer angebotene
Ersatzreise bzw. den angebotenen Ersatzaufenthalt annimmt.
Art. 103 - Sollte der Verkäufer nach der Anreise des Käufers nicht in der Lage sein, einen
wesentlichen Teil der vertraglich zugesicherten Leistung zu erbringen, der einen bedeutenden
Teil des vom Käufer gezahlten Preises ausmacht, muss der Verkäufer unbeschadet jeglicher
Ansprüche auf Schadensersatz des Käufers unverzüglich folgende Maßnahmen ergreifen:
• entweder Ersatzleistungen an Stelle der nicht erbrachten Leistungen anbieten, deren
evtl. anfallende Mehrkosten der Verkäufer trägt; wenn die vom Käufer akzeptierten
Ersatzleistungen jedoch preisgünstiger sind, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer bei
seiner Rückkehr den zu viel bezahlten Betrag zurückerstatten;
• oder, wenn er keine Ersatzleistung anbieten kann oder wenn die Ersatzleistung vom Käufer
aus gutem Grund abgelehnt wird, ohne Zusatzkosten für den Käufer Tickets für die Rückreise
zum Ausgangsort der Reise oder zu einem anderen, gemeinsam vereinbarten Ort zu gleichen
Bedingungen bereitstellen.
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ARTIKEL 1 - RESERVIERUNG / BUCHUNG / BEZAHLUNG
1.1 - Vertragsabschluss
Sie haben die Möglichkeit direkt bei der Groupe Pierre & Vacances Center Parcs oder im
Reisebüro zu buchen. Die Anmeldung kann schriftlich, fernmündlich oder mündlich erfolgen.
Buchungen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert. Die Groupe Pierre & Vacances Center
Parcs behält sich das Recht vor Buchungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu
verweigern. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie den Abschluss des Vertrags verbindlich an. Der
Vertrag tritt aber erst mit Zugang Ihrer geleisteten Anzahlung in Kraft. Bei Buchung mehr als
45 Tage vor Anreise gewähren wir Ihnen die Möglichkeit eine unverbindliche Optionsbuchung
anzulegen. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist (Kunde wird bei
Buchung über den Optionszeitraum informiert) erfolgen, wird die Buchung kostenlos storniert.
Womit der Kunde jeden Anspruch auf die unverbindliche Reservierung verliert. Bei Buchungen
innerhalb von 45 Tagen vor Anreise gibt es nur eine Tagesoption, die Anzahlung muss noch am
selben Tag per Kreditkarte geleistet werden, sonst verfällt die Reservierung.
Bei einer Buchung/Optionsbuchung erhalten Sie eine digitale Bestätigung und Rechnung
per Email. Wenn Sie keine E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie eine Bestätigung per Post.
Sollte Ihnen diese Bestätigung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Buchung zugegangen sein,
wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Büro indem Sie gebucht haben, bzw. an unser Service
Center 01805 - 90 10 11 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise max. 0,42 €/Min.).
Wenn die Restzahlung geleistet wurde, erhalten Sie circa 14 Tage vor Anreise Ihren „Mietvertrag“
der alle notwendigen Informationen für die Anreise beinhaltet. Diesen halten Sie bitte auch zum
Check-in in der Residenz/Resort/Hotel bereit.
Bitte beachten Sie, dass der Vertragstext bezüglich Ihrer Buchung bei uns nicht gespeichert wird
und nach Vertragsschluss nicht mehr abgerufen werden kann.
1.2 - Zahlung bei Buchung
Bei der Reservierung für einen einfachen Aufenthalt fallen in jedem Fall folgende Zahlungen an:
- Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises der Mietleistung sowie der inklusive
enthaltenen oder zusätzlich gebuchten Leistungen wie insbesondere Verpflegung, Sportkurse usw.
- 100% der Versicherungsprämien der von Ihnen abzuschließen gewünschten Versicherungen.
1.3 - Rücktrittsrecht
Von dem Datum der Begleichung der Anzahlung an bis einschließlich dem 31. Tag vor Beginn
Ihres Aufenthaltes besitzen Sie ein Rücktrittsrecht. Falls Sie vom Rücktrittsrecht Gebrauch
machen, wird die geleistete Anzahlung rückerstattet, evtl. Bearbeitungsgebühren werden
jedoch von der Groupe Pierre & Vacances Center Parcs einbehalten. Die Gesamtsumme für
die Versicherungen muss ebenfalls bei der Buchung bezahlt werden und ist nicht rückzahlbar.
1.4 - Zahlung des Restbetrags
Der komplette Rechnungsbetrag für den Aufenthalt und eventueller Zusatzleistungen wird
wie folgt fällig:
- 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts (Zahlungseingang in Frankreich),
- oder in jedem Fall sofort für alle Last-Minute-Buchungen.
Erst nach kompletter Bezahlung des Rechnungsbetrages schickt Ihnen die Groupe Pierre
& Vacances Center Parcs die Reiseunterlagen zu (mit dem Mietvertrag oder Reisebeleg,
der Beschreibung des Urlaubsdomizils etc.). Wenn Sie den noch ausstehenden Betrag nicht
innerhalb der gesetzten Fristen beglichen und auch nicht von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch
gemacht haben, dann bewahrt sich die Groupe Pierre & Vacances Center Parcs die Möglichkeit
vor, den Kaufvertrag ab dem 30. Tag vor dem Beginn Ihres Aufenthalts in Abhängigkeit von
Ihrer Buchung als zustande gekommen anzusehen und folglich die für diesen Fall vorgesehenen
und nachfolgend aufgeführten Stornierungsbedingungen anzuwenden. Ihre Buchung wird
folglich verbindlich, sobald Sie den noch ausstehenden Betrag vor dem 30. Tag vor Beginn
Ihres Aufenthalts überweisen oder falls Sie den ausstehenden Betrag nicht bis zum 30. Tag
vor Beginn Ihres Aufenthalts überweisen und auch nicht von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch
machen. Für die Groupe Pierre & Vacances Center Parcs ist die Buchung vor dem 30. Tag vor
Ihrem Anreisedatum ab Zusendung der Buchungsbestätigung verbindlich.
1.5 - Zahlungsweisen
• Bei Buchungen, die spätestens 45 Tage vor dem Aufenthalt erfolgen, kann die Zahlung zu
100% des Gesamtbetrags auf beliebige Weise geleistet werden und zwar per Kreditkarte (*)
oder Überweisung (**)
• Für Buchungen, die ab 45 bis 35 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, müssen 25%
Anzahlung mit Kreditkarte (*) bezahlt werden, der Restbetrag kann bis 35 Tage vorab per
Banküberweisung (**) beglichen werden.
• Buchungen, die später als 35 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, müssen zu 100% per
Kreditkarte bezahlt werden (*). Alle unsere Angebote gelten im Rahmen der Verfügbarkeit.
(*) Wir akzeptieren folgende Kreditkarten: Visa, Eurocard/ Mastercard, American Express, Diners.
(**) Bankverbindung für Überweisung: Bankkonto: Societe Generale Frankfurt – BLZ: 512 108 00 –
Konto Nr.: 260 010 2526 – IBAN: DE87 5121 0800 0260 1025 26 – SWIFT/BIC: SOGEDEFF.
ARTIKEL 2 - PREISE
2.1 - Unterkunft
Unsere Preise verstehen sich einschließlich aller Steuern und umfassen die Bereitstellung
der Unterkunft sowie alle Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung). Versicherungsprämien für
die gewünschten Versicherungen sowie ggf. zu entrichtende Bearbeitungsgebühr sind sofort
zahlbar bei Buchung. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine für eine bestimmte Personenzahl
gebuchte Unterkunft keinesfalls von mehr Personen als in der Buchung angegeben belegt
werden darf. Für MAEVA: Es wird darauf hingewiesen, dass Kleinkinder voll berechnet werden.
Unsere Balkons, Loggias, Terrassen und Gärten sind nicht in jedem Fall mit Tischen und
Stühlen ausgestattet.
2.2 - Optionale Zusatzleistungen
In unseren Preisen sind die zusätzlich im Katalog, auf den Websites oder vor Ort angebotenen
Wahlleistungen nicht enthalten.
2.3 - Schneegarantie (nur gültig für PIERRE & VACANCES / MAEVA)
2.3.1 - Versicherungsumfang
Unsere Preise für die Unterkunft umfassen eine Garantie zur Stornierung des Aufenthalts bei
Schneemangel bzw. übermäßigem Schnee, jedoch nur für den Fall, dass alle drei nachstehend
genannten Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
1) der Mangel bzw. das Übermaß an Schnee tritt in einem Skigebiet oberhalb von 1200 m
Höhe ein; und
2) das Abreisedatum fällt in den Zeitraum zwischen den 3. Samstag im Dezember und dem
2. Samstag im April; und
3) der Schneemangel bzw. das Schneeübermaß führt zur Schließung von mehr als 2/3 der
Skilifte, die normalerweise während des Aufenthaltes in Betrieb gewesen wären, und dies
während mindestens 2 aufeinanderfolgenden Tagen und 5 Tage vor der geplanten Abfahrt.
Achtung: Mit diesem Versicherungsvertrag sind nur Personen versichert, die gesetzlich oder
steuerlich in der Europäischen Union, Andorra, Gibraltar, Liechtenstein, dem Fürstentum
Monaco, Norwegen, San Marino, Départements d’Outre Mer oder der Schweiz angesiedelt sind.
2.3.2 - Erklärung eines Garantiefalles
Sie müssen Ihren Aufenthalt bei der Groupe Pierre & Vacances Center Parcs stornieren und
dann innerhalb von fünf auf den Garantiefall folgenden Werktagen Europ Assistance verständigen.
Hierzu senden Sie Europ Assistance eine Stornierungserklärung (mit Angabe der
Versicherungsnummer, d.h. Nr. 63.112.088.V) per Post an : Europ Assistance – Services GmbH
– Infanteriestraße 11 –D - 80797 München, per Fax (00 49) 089 55987 184 oder per
E-Mail an gestion@europ-assistance.de. Europ Assistance sendet Ihnen anschließend die
entsprechenden Unterlagen zu mit der Bitte um Beilage von Beweisstücken, die den
Schneemangel bzw. das Schneeübermaß belegen sowie die von der Groupe Pierre & Vacances
Center Parcs erstellte Original-Stornierungsrechnung.
2.3.3 - Erstattungsbetrag
Europ Assistance erstattet Ihnen die Anzahlungen bzw. alle von der Groupe Pierre &
Vacances Center Parcs einbehaltenen Beträge mit Ausnahme der ggf. zu Beginn geleisteten
Bearbeitungsgebühren. Die Kostenrückerstattung erfolgt abzüglich einer Selbstbeteiligung,
wie in nachstehender Tabelle der Garantiebeträge aufgeführt. Die Garantieleistung wird
unter der Bedingung gewährt,dass die Residenz komplett geräumt wurde. Alle, sowohl
komplementäre als auch sukzessive, touristische Leistungen, die von der «Schneegarantie »
abgedeckt sind, beziehen sich auf einen einzigen Aufenthalt, für den nur ein Abfahrtsdatum
gilt: das Datum, das von der Groupe Pierre & Vacances Center Parcs als Beginn der
versicherten Leistungen festgehalten wurde.
GARANTIEBETRÄGE STORNIERUNG BEI MANGELNDEM BZW.
ÜBERMÄSSIGEM SCHNEE
Selbstbeteiligung: Laut Verkaufsbedingungen im Rahmen von 6 500 € pro Unterkunft und
32 000 € pro Vorfall 10% und mindestens 50 € pro Unterkunft
2.4 - Preisreduktion (nur gültig für PIERRE & VACANCES / MAEVA)
Im Katalog erwähnte Preisreduktionen beziehen sich ausschließlich auf die Unterbringung und
nicht auf jegliche sonstige Leistungen (wie z.B. Verpflegung, Sport- und Freizeitangebote, etc.)
und sind von der Verfügbarkeit abhängig.
ARTIKEL 3 - KURTAXE
Die Kurtaxe, die von den örtlichen Gemeindeverwaltungen eingezogen wird, ist in unseren
Preisen nicht enthalten. Sie beträgt in der Regel 1 € pro Person und Tag und ist vor Ort zu
entrichten.
ARTIKEL 4 - ÄNDERUNG / STORNIERUNG DES AUFENTHALTS DURCH DEN KUNDEN
4.1 - Änderung
4.1.1 - Unterkunft
a) Für LATITUDES HOTELS / ADAGIO
Bei Hotelaufenthalten bis zu drei Übernachtungen bemühen wir uns, Ihren Änderungswünschen
bezüglich der Aufenthaltsdaten, des Apartmenttyps und des Aufenthaltsorts bei Verfügbarkeit
bestmöglich Folge zu leisten und können Ihnen in diesem Fall Änderungsgebühren erlassen.
Bei Hotelaufenthalten mit mehr als drei Übernachtungen bemühen wir uns ebenfalls, Ihren
Änderungswünschen bezüglich der Aufenthaltsdaten, des Typs der Unterbringung und des
Aufenthaltsorts bei Verfügbarkeit bestmöglich Folge zu leisten. Sollte der Buchungsbetrag
(ohne optionale Zusatzleistungen) nach vorgenommener Buchungsänderung unter dem
bisherigen Buchungsbetrag liegen, behalten wir uns das Recht vor, eine Änderungsgebühr in
Höhe von 10 € einzubehalten.
b) Für RESIDENZEN MAEVA / PIERRE & VACANCES / PIERRE & VACANCES PREMIUM / PIERRE
& VACANCES RESORTS
Änderung der Residenztypen: Wir sind bemüht, Ihren Änderungswünschen bezüglich des Typs
der Ferienwohnung bei Verfügbarkeit bestmöglich Folge zu leisten. Sollte der Buchungsbetrag
(ohne optionale Zusatzleistungen) nach vorgenommener Buchungsänderung unter dem
bisherigen Buchungsbetrag liegen, behalten wir uns das Recht vor, eine Änderungsgebühr in
Höhe von 10 € einzubehalten.
Änderung des Aufenthaltsdatums oder –orts: Wir sind bemüht, Ihren Änderungswünschen
bezüglich des Aufenthaltsdatums oder -orts bei Verfügbarkeit bestmöglich Folge zu leisten.
Wir möchten Sie dennoch darauf hinweisen, dass bei dieser Art Änderung für die Groupe
Pierre & Vacances Center Parcs zusätzliche Kosten entstehen, deren Höhe vom Zeitpunkt
des Änderungsantrags abhängen. Zur zufriedenstellenden Änderung der Aufenthaltsdaten
und –orte berechnen wir demnach folgende Gebühren:
- Geht Ihr Änderungsantrag früher als 30 Tage vor dem Ankunftsdatum ein: den Betrag der ggf.
zu Beginn entrichteten Bearbeitungsgebühren und den Betrag der möglicherweise gezahlten
Versicherungsprämien.
- Geht Ihr Änderungsantrag im Zeitraum zwischen 30 und 15 Tage vor dem Ankunftsdatum ein: 15 % *
- Geht Ihr Änderungsantrag im Zeitraum zwischen 14 und 8 Tage vor dem Ankunftsdatum ein: 30 % *
- Geht Ihr Änderungsantrag im Zeitraum zwischen 7 und 4 Tage vor dem Ankunftsdatum ein: 50 % *
* des Gesamtbetrags für die Unterkunft. Änderungsanträge, die 3 Tage vor dem Ankunftsdatum
oder später eingehen, werden von der Groupe Pierre & Vacances Center Parcs nicht
entgegengenommen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Hinweis:
- Anträge zur Verlängerung Ihres Aufenthaltes werden von der Groupe Pierre & Vacances
Center Parcs ohne zusätzlich anfallende Kosten bearbeitet.
-Anträge zur Verkürzung Ihres Aufenthaltes werden von der Groupe Pierre & Vacances Center Parcs
als Teilstornierung bearbeitet und unterliegen den nachstehend unter 4.2 genannten Bestimmungen.
4.1.2 - Optionale Zusatzleistungen
Wir sind bemüht, Ihren Änderungswünschen bezüglich der gebuchten optionalen
Zusatzleistungen bei Verfügbarkeit bestmöglich Folge zu leisten. Sollte der Betrag für
optionale Zusatzleistungen nach vorgenommener Änderung unter dem bisherigen Betrag
liegen, behalten wir uns das Recht vor, eine Änderungsgebühr in Höhe von 10 € einzubehalten.
4.2 - Stornierung (ganz oder teilweise)
Im Falle einer Stornierung müssen Sie diese an die Groupe Pierre & Vacances Center Parcs senden:
- per Post an Groupe Pierre & Vacances Center Parcs – Annulations – BP291 – 75921 Paris
Cedex 19 - Frankreich
- per Fax an 0033 – 1 - 58 21 50 97
- oder per e-Mail an annulation.adv@pierre-vacances.fr
Das Empfangsdatum gilt als Tag der Stornierung.
4.2.1 - Stornierungsgebühren
a) Aufenthalte in Residenzen (PIERRE & VAVANCES / PIERRE & VACANCES PREMIUM /
PIERRE & VACANCES RESORTS / MAEVA)
Geht Ihre Stornierung vor dem 30. Tag vor Aufenthaltsbeginn bei uns ein, behalten wir lediglich
mit der Buchung ggf. bezahlte Bearbeitungsgebühr und den Betrag der möglicherweise
gezahlten Versicherungsprämien ein. Geht Ihre Stornierung am oder nach dem 30. Tag vor
Aufenthaltsbeginn bei uns ein, behalten wir mit der Buchung ggf. bezahlte Bearbeitungsgebühr
und den Betrag der möglicherweise gezahlten Versicherungsprämien ein zuzüglich einer
Stornierungsgebühr, die sich wie folgt berechnet:
- bei Stornierungen zwischen dem einschließlich 30. und 15. Tag vor Anreisedatum: 25%*
- bei Stornierungen zwischen dem einschließlich 14. und 8. Tag vor Anreisedatum: 50%*
- ab 7 und weniger Tagen vor Anreisedatum: 100%*
* des Gesamtbetrags für die Unterkunft.
b) Aufenthalte im Hotel, Apartment oder Aparthotel (PIERRE & VACANCES / PIERRE &
VACANCES PREMIUM / MAEVA)
Bei Aufenthalten bis zu drei Übernachtungen für die eine Stornierung spätestens bis 16 Uhr
am Anreisetag eingeht, behalten wir lediglich den Betrag der möglicherweise gezahlten
Versicherungsprämien ein. Bei Aufenthalten mit mehr als 3 Übernachtungen für die eine
Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Anreisedatum jedoch vor 16 Uhr am Tag der Anreise
eingeht, behalten wir den Betrag der möglicherweise gezahlten Versicherungsprämien ein
und fordern zudem eine Stornierungsgebühr, die sich wie folgt berechnet: Zwischen 4 und
6 Nächte = Zahlung einer Übernachtung, Ab 7 Nächte = Zahlung von zwei Übernachtungen, Bei
Aufenthalten mit Halb- oder Vollpension: die zu zahlende Stornierungsgebühr berechnet sich
auf die gleiche Weise wie oben beschrieben.
c) Aufenthalte in ADAGIO CITY APARTHOTELS
- von 1 bis 3 Übernachtungen: kostenfreie Stornierung bis zum Ankunftstag 18:00 Uhr. 12:00
bei 4 bis 9 Übernachtungen.
- von 10 bis 27 Übernachtungen: kostenfreie Stornierung bis 1 Tag vor Anreise 12:00.
Abweichungen ab 28 Übernachtungen.
d) Aufenthalte in LATITUDES HOTELS bei Stornierung ab später als 14 Tage vor Anreise,
18:00 Uhr
- von 4 bis 6 Übernachtung die Zahlung von einer Übernachtung
- ab 7 Übernachtungen die Zahlung von 2 Übernachtungen
Besonderheit für LATITUDES HOTELS: Aufenthalt im Hotel oder Aparthotel in den Bergen
während der französischen Schulferien (18.12.2011 – 02.01.2012, 12.02.2012 – 11.03.2012,
08.04.2012 – 06.05.2012)
Wenn Sie uns früher als 14 Tage vor Ihrem Aufenthalt verständigen, behalten wir den Betrag
der möglicherweise gezahlten Versicherungsprämien ein. Geht Ihre Stornierung am oder nach
dem 14. Tag vor Aufenthaltsbeginn bei uns ein, behalten wir den Betrag der möglicherweise
gezahlten Versicherungsprämien ein zuzüglich einer Stornierungsgebühr, die sich wie folgt
berechnet:
- bei Stornierungen zwischen dem einschließlich 14. und 8. Tag vor Anreisedatum: 50 % des
Gesamtbetrags
- ab 7 und weniger Tagen vor Anreisedatum: 100 % des Gesamtbetrags.
4.2.2 - Optionale Zusatzleistungen
Für Stornierungen, die am oder nach dem 30. Tag (für einen Aufenthalt in einer Residenz) oder
14. Tag (für einen Aufenthalt im Hotel oder Aparthotel) vor Reiseantritt eingehen, werden für
berechnete Zusatzleistungen (Veranstaltungen, Restaurant usw.) pro stornierter Leistung 10
Euro Stornogebühren einbehalten. Sonderfall (1): bei der Stornierung eines ESF-Skikurses
innerhalb von 4 Tagen vor dem Anreisedatum (wenn die Ankunft auf einen Samstag fällt)
fordern wir die 100%ige Zahlung der Leistung. Sonderfall (2): Eintrittskarten für den
Disneyland® Park und die Walt Disney Studios® werden nicht rückerstattet.
4.3 - Nichterscheinen am Aufenthaltsort
Wenn Sie nicht am Aufenthaltsort eintreffen behalten wir die bei der Buchung entrichteten
Bearbeitungsgebühren die eventuell entrichteten Versicherungsprämien ein zuzüglich einer
Stornierungsgebühr, die sich wie folgt berechnet:
4.3.1 - Unterkunft
a) Aufenthalte in Residenzen (PIERRE & VACANCES / PIERRE & VACANCES PREMIUM /
PIERRE & VACANCES RESORTS / MAEVA / Residenz Deauville)
• 100% des Gesamtbetrags des Aufenthalts.
b) Aufenthalte im Hotel (PIERRE & VACANCES / MAEVA / LATITUDES HOTELS / ADAGIO)
• Für einen einfachen Aufenthalt:
Von 1 bis 3 Übernachtungen die Zahlung von 1 Übernachtung,
Von 4 bis 6 Übernachtungen Zahlung von zwei Übernachtungen (4 bis 9 Übernachtungen bei
Adagio), Ab 7 gebuchten Übernachtungen die Zahlung von 3 Übernachtungen (Adagio weicht
ab - Stornokosten richten sich nach Reisepreis)
• Bei Aufenthalten mit Halb- oder Vollpension:
Die zu zahlende Stornierungsgebühr berechnet sich auf die gleiche Weise wie oben beschrieben.
4.3.2 - Optionale Zusatzleistungen
Werden gebuchte und in Rechnung gestellte Zusatzleistungen vor Ort nicht in Anspruch
genommen, können keinerlei Rückzahlungen erstattet werden. Wir empfehlen, eine der
von Europ Assistance angebotenen Versicherungen abzuschließen (siehe Artikel 15 -
Versicherungen). Die vollständige Versicherungsprämie muss bei der Buchung gezahlt werden
und wird in keinem Fall zurückerstattet.
ARTIKEL 5 - AN- UND ABREISE
Sollten Sie trotz Erinnerungsschreiben, den vollständigen Rechnungsbetrag nicht begleichen,
weist Sie die Groupe Pierre & Vacances Center Parcs darauf hin, dass Ihnen am Urlaubsort die
Schlüssel nicht übergeben werden können.
PIERRE & VACANCES, PIERRE & VACANCES PREMIUM, PIERRE & VACANCES RESORTS und
MAEVA: DieSchlüssel werden am Tag Ihrer Ankunft ab 17.00 Uhr ausgehändigt. Die Schlüssel
müssen vor 10.00 Uhr am Tag Ihrer Abreise zurückgegeben werden (in den meisten Fällen am
Samstag). Bei Kurzaufenthalten erfolgt die Schlüsselübergabe ab 14.00 Uhr. Die Schlüssel sind
am Tag Ihrer Abreise bis spätestens 12:00 Uhr wieder abzugeben.
Besonderheiten für LATITUDES HOTELS:
Die Schlüsselübergabe erfolgt ab 17.00 Uhr jeweils am Tag Ihrer Ankunft und vorbehaltlich
der genannten Zahlungen.
Die Schlüssel müssen vor 10.00 Uhr am Tag Ihrer Abfahrt zurückgegeben werden. Wird der
Schlüssel später abgegeben, wird eine weitere Übernachtung berechnet.
Hinweis: Wenn Sie aus wichtigem Grund nicht rechtzeitig am Urlaubsort erscheinen können,
ist unbedingt die Ferienresidenz (oder Hotel) davon in Kenntnis zu setzen, damit Ihnen
eventuell der Zugangscode mitgeteilt werden kann. Die Ferienresidenz wird mit Ihnen direkt
eine Lösung vereinbaren, wie Sie bei Ihrer Ankunft zu Ihren Schlüsseln kommen.
ARTIKEL 6 - KAUTION
Die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von:
-200 € pro Apartment, Zimmer, Villa oder Haus wird bei der Ankunft fällig für Residenzen
PIERRE & VACANCES und MAEVA und die PIERRE & VACANCES RESORTS;
-500 € pro Apartment oder Haus wird bei der Ankunft fällig für Residenzen PIERRE &
VACANCES PREMIUM; Sie erhalten diese Kaution am Ende Ihres Aufenthalts zurück, nachdem
Sie alle vor Ort in Anspruch genommenen Zusatzleistungen (Parkplatz, Telefon, etc.) bezahlt
haben. Eventuelle von Ihnen verursachte Schäden oder noch nicht bezahlte Leistungen können
mit dieser Kaution verrechnet werden.
ARTIKEL 7 - HAUSTIERE
Haustiere sind in den meisten unserer Ferienunterkünfte erlaubt, bei Vorlage eines gültigen
Tollwutimpfzeugnisses. Es fallen folgende, vor Ort zu entrichtende Pauschalen an:
PIERRE & VACANCES / PIERRE & VACANCES PREMIUM / PIERRE & VACANCES RESORTS:
Für einen Aufenthalt von mindestens 7 Übernachtungen 55 € pro Tier und Woche.
Für einen Aufenthalt von weniger als 7 Übernachtungen 9 € pro Tier und Nacht.
Für Aufenthalte in den Residenzen Arc1950 „Le Village“ und Flaine Montsoleil „Les Terrasses
d’Eos“, 100 € pro Tier. Für einen Hotelaufenthalt 11 € pro Tier und Übernachtung.
In den Residenzen in Spanien und Italien ist das Mitbringen von Tieren nicht erlaubt.
LATITUDES HOTELS:
Für einen Hotelaufenthalt 10-11 € pro Tier und Übernachtung. Nicht in allen Latitudes Hotels
sind Haustiere erlaubt.
MAEVA:
Pauschalbetrag von 54 € (je nach Residenz) pro Tier pro Woche bzw. 8 € pro Nacht, zahlbar bei
der Buchung oder vor Ort bei der Ankunft. Soweit sie an der Leine gehalten werden, dürfen Sie
sich in den öffentlichen Bereichen aufhalten, allerdings nicht im Umkreis der Swimmingpools.
Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Haustiere in unseren Hotels, außer in
Ausnahmefällen, nicht erlaubt sind (Ausnahmen bitte erfragen).
ARTIKEL 8 - HAUSORDNUNG (PIERRE & VACANCES / PIERRE & VACANCES PREMIUM /
PIERRE & VACANCES RESORTS /MAEVA)
Um Ihren Urlaubsalltag zu erleichtern, werden Sie über die vor Ort in der Ferienanlage
geltenden Regeln per Aushang in jeder Ferienwohnung, Zimmer bzw. Haus informiert.
Bitte nehmen Sie diese Regeln zur Kenntnis und halten Sie sie ein. Einige der empfohlenen
Vorsichtsmaßnahmen helfen Ihnen, eventuelle böse Überraschungen zu vermeiden. So sollten
Sie zum Beispiel vor dem Verlassen Ihrer Ferienwohnung, Ihres Zimmers oder Ferienhauses
alle Glastüren und Fenster schließen und die Eingangstür abschließen. Wir weisen Sie darauf
hin, dass die Groupe Pierre & Vacances Center Parcs für Sachen, die Sie bei der Übergabe
Ihrer Ferienwohnung, Ihres Zimmers oder Ferienhauses in dieser bzw. diesem vergessen
haben, keine Haftung übernimmt.
ARTIKEL 9 - AUSLANDSREISEN UND -AUFENTHALTE
Für gebuchte Auslandsreisen oder -aufenthalte muss jeder Reisende über einen gültigen
Personalausweis oder Reisepass verfügen. Wir empfehlen Ihnen zudem, die Gültigkeit
des Ausweises bzw. Reisepasses aller Mitreisenden (Erwachsene, Kinder, Babys)
und Ihrer Versicherungen zu kontrollieren und sich über die für das jeweilige Land
geltenden Impfvorschriften und Währungsbestimmungen zu informieren. Wir übernehmen
keine Haftung für Personen, die die in den Reiseunterlagen bzw. der Reisebroschüre
angegebenen Vorschriften nicht beachten.
- Für Minderjährige, die ohne Eltern ins Ausland reisen gilt: um ins Ausland reisen zu können,
müssen Minderjährige, abgesehen von einem gültigen Personalausweis oder Reisepass eine
schriftliche Erlaubnis mitführen, in der die Eltern oder die Personen, die die elterliche Sorge
ausüben, mit ihrer Unterschrift genehmigen, dass das Kind ins Ausland reist.
- Ausländische Gäste bzw. Gäste mit Flugschein: erkundigen Sie sich bei den Konsulaten oder
Botschaften des jeweiligen Landes bezüglich der Visumspflicht. Die Belegung der Unterkunft
richtet sich nach den Flugzeiten der Maschinen, die die Flughäfen in der Nähe unserer
Ferienresidenzen anfliegen.
ARTIKEL 10 - VORZEITIGE ABREISE / ABBRUCH EINER SPORT- ODER FREIZEITAKTIVITÄT
Bei einer vorzeitigen Abreise oder dem Abbruch einer bei der Groupe Pierre & Vacances
Center Parcs gebuchten Sport- oder Freizeitaktivität können gegenüber der Groupe Pierre &
Vacances Center Parcs keine Ansprüche auf Rückvergütung geltend gemacht werden. Jedoch
können Sie je nach Art der Versicherung, die Sie im Rahmen des Versicherungsvertrages Europ
Assistance abschließen können (siehe Artikel 15), in Abhängigkeit von der nachzuweisenden
zugrunde liegenden Ursache für die vorzeitige Abreise vom Urlaubsdomizil oder den Abbruch
der gebuchten Aktivität und gemäß der Vertragsbedingungen zeitanteilig eine Erstattung
erhalten und zwar von dem Tag ihrer Abreise an oder ab dem Tag, an dem die Aktivität
abgebrochen wurde. Beim Abbrechen Ihres Aufenthalts können Sie nur dann einen Anspruch
auf eine anteilsmäßige Erstattung der Aufenthaltskosten geltend machen, wenn Sie zuvor die
Ferienwohnung oder das Zimmer vollständig geräumt haben.
ARTIKEL 11 - EVENTUELLE ÄNDERUNG DES LEISTUNGSANGEBOTS
Sollten Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs, die als Fälle höherer Gewalt
einzustufen sind, es erforderlich machen, können wir uns gezwungen sehen, unser
Leistungsangebot teilweise oder komplett zu ändern (Komplett- oder Teilschließung
eines Urlaubsdomizils oder einer gemeinschaftlich genutzten Einrichtung wie z.B. des
Swimmingpools, eines Restaurants, etc.).
ARTIKEL 12 - REKLAMATION
Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Problemen während Ihres Aufenthalts direkt an
die Kollegen vor Ort. Diese werden Ihnen bei der Lösung möglicher Probleme helfen und
entsprechende Maßnahmen einleiten. Sämtliche Reklamationen im Anschluss an Ihren
Aufenthalt können Sie uns senden:
- per Einschreibebrief mit Rückantwortschein an: Groupe Pierre & Vacances Center Parcs,
Kundenservice, Kaltenbornweg 1-3, 50679 Köln, Deutschland
- oder per E-Mail an: info-pv@pierre-vacances-centerparcs.com
innerhalb von 2 Monaten ab Ende Ihres Aufenthaltes, so dass wir schnellstmöglich antworten
können. Wir weisen Sie darauf hin, dass je später Ihre Mängelanzeige bei uns eingeht, desto
schwieriger ist es für uns, darauf in Ihrem Interesse zu reagieren. Bitte teilen Sie uns in
Ihrem Reklamationsschreiben den Namen der Person mit, die den Aufenthalt gebucht hat,
ebenso wie die Buchungsnummer, den Ort und die Daten Ihres Aufenthalts sowie den Typ der
gebuchten Ferienwohnung bzw. des Zimmers, damit wir den Vorgang unverzüglich bearbeiten
können. Bitte legen Sie Ihrem Schreiben auch entsprechende Belege bzw. Bescheinigungen
bei, die es uns erlauben, die Bearbeitungszeit für Ihre Mängelanzeige so gering wie möglich
zu halten. Solche Belege können von der Ferienanlage ausgestellte Bescheinigungen oder
Privatdokumente sein wie z.B. Bescheinigungen der Nichtinanspruchnahme einer Leistung,
Bescheinigung über eine vorzeitige Abreise, Krankenschein, etc.
ARTIKEL 13 - KATALOG
Mit der Anmeldung für einen Aufenthalt erkennen Sie automatisch unsere AGB (Allgemeinen
Geschäftsbedingungen) an. Mit Veröffentlichung eines neuen Katalogs werden alle früheren
Kataloge, Preise und AGB ungültig (Winter-Katalog erscheint in der Regel im August /
Sommer-Katalog im Dezember/Januar). Die jeweils aktuellen Preise und AGB finden Sie
unter www.pierreetvacances.de.Wir liefern eine allgemeine Beschreibung unserer Apartments
sowie unverbindliche Fotos. Angesichts der Programmvielfalt von der Groupe Pierre &
Vacances Center Parcs gibt es bezüglich Anordnung und Dekoration bestimmter Unterkünfte
manchmal Unterschiede. Für präzisere Auskünfte zum jeweiligen Ferienmietobjekt wenden
Sie sich bitte an unser Service Center, per Telefon 01805 - 90 10 11 (0,14 €/Min aus dem dt.
Festnetz; Mobilfunkpreise max. 0,42 €/Min.) oder per E-Mail an info-pv@pierre-vacancescenterparcs.
com. Wir weisen Sie im übrigen darauf hin, dass wir trotz unseres Bemühens,
spezielle Wünsche bezüglich der Lage oder Orientierung der Ferienwohnung zu berücksichtigen,
die Umsetzung derartiger Sonderwünsche nicht garantieren können. Alle Informationen zum
Sport- und Freizeitangebot der Ferieneinrichtung und von Anbietern in der Nähe werden
uns von Tourismusbüros mitgeteilt und verstehen sich als unverbindliche Angaben. Wir
übernehmen keine Haftung in Fällen, in denen ein Sport- oder Freizeitangebot zum
Zeitpunkt Ihres Aufenthaltes nicht mehr besteht. Für weitere Auskünfte zum Angebot der
Ferieneinrichtung im Einzelnen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung. Da
unser Katalog lange im Voraus gedruckt wird, sollten Sie vor der Buchung nachfragen, ob es
zwischenzeitlich Änderungen hinsichtlich der Öffnungszeiträume, der Ausstattung (Art und
Anzahl der Sportgeräte bzw. - anlagen), der angebotenen Aktivitäten und Dienstleistungen des
Urlaubsstandorts gegeben hat, die für Sie ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl
dieser Unterkunft sind. Im übrigen können bei eventuellen Störungen durch Baustellen von
Privatpersonen oder öffentlichen Trägern am Urlaubsort keine Ansprüche gegen uns geltend
gemacht werden.
ARTIKEL 14 - HAFTUNG - VERJÄHRUNG
- Wir weisen Sie darauf hin, dass für Vermieter von Ferienwohnungen (Residenz de Tourisme)
nicht die im Hotelgewerbe maßgeblichen Haftungsbestimmungen gelten. Demzufolge haftet
die Groupe Pierre & Vacances Center Parcs nicht in Fällen von Diebstahl, Verlust
oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Gäste in den Urlaubseinrichtungen,
einschließlich deren Ferienwohnungen, Parkplätzen, gemeinschaftlich genutzten Räumen
(wie Fahrradabstellräume, etc.).
- Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Vermietungen in den Hotels im
Rahmen der Haftung der Hotelbetreiber erfolgt, die von der französischen Zivilgesetzgebung
geregelt ist. Folglich haften die Hotelbetreiber bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
persönlicher Gegenstände sowohl in den Unterkünften als auch auf den Parkplätzen
und Gemeinschaftsräumen (Ski-, Fahrradabstellraum usw.) nur innerhalb der gesetzlich
definierten Grenzen.
- Die Verjährung für die Groupe Pierre & Vacances Center Parcs geschuldeten Beträge fällt
nicht in den Anwendungsbereich der für die Hotellerie geltenden Verjährung (Artikel 2272 des
Code Civil). Sendet die Groupe Pierre & Vacances Center Parcs an den säumigen Kunden ein
Einschreiben, führt dies ungeachtet des Artikels 2244 des Code civil zu einer Hemmung der in
diesen Fällen geltenden Verjährung.
ARTIKEL 15 - VERSICHERUNGEN
Wir haben für Sie bei der Versicherungsgesellschaft Europ Assistance unter der
Vertragsnummer 53 789 536 M eine Versicherung mit verschiedenen Pauschalen abgeschlossen,
der Sie beitreten können. Der Versicherungsschutz tritt am Tag der Buchung bei der Groupe
Pierre & Vacances Center Parcs ein oder am Tag nach der Bezahlung des Beitrags um zwölf
Uhr mittags, wenn die Versicherung nach der Buchung abgeschlossen wird. Die Versicherung
muss abgeschlossen werden, bevor Stornierungsgebühren anfallen. Achtung: Mit diesem
Versicherungsvertrag sind nur Personen versichert, die gesetzlich oder steuerlich in der
Europäischen Union, Andorra, Gibraltar, Liechtenstein, dem Fürstentum Monaco, Norwegen,
San Marino und der Schweiz angesiedelt sind.
ARTIKEL 16 - AUFZEICHNUNG TELEFONGESPRÄCH
Wenn Sie unser Service Center unter der Nummer 01805 - 90 10 11 (0,14 €/Min. aus dem dt.
Festnetz; Mobilfunkpreise max. 0,42 €/Min.) anrufen, werden Sie zu Beginn des Gesprächs
darüber informiert, dass zur Verbesserung unserer Servicequalität Telefongespräche
zwischen unseren Mitarbeitern und Kunden aufgezeichnet werden. Durch drücken der Taste
0 Ihres Telefonapparats können Sie dieser Aufzeichnung widersprechen. Erst danach beginnt
das Gespräch.
Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten. Dies gilt jedoch nicht für bereits
abgeschlossene Verträge.